Vortragsreihe – aus der Forschung 2020

Reformation und Gesellschaft. Die Herausbildung protestantischen Selbstbewusstseins

Übersicht (Klick auf Link führt zur Vortragsankündigung):

 28.01.2020, Dr. Marianne Schröter: Freiheit – Obrigkeit – Kirche. Luthers ›reformatorische Hauptschriften‹ von 1520 [i]                          

25.02.2020, M. Ed. Eike Thomsen: Sind wir alle Hussiten? Jan Hus im Blick der frühen Reformation [ii]

24.03.2020, Dipl. theol. Tilman Pfuch: Der »Sermon von den guten Werken« von 1520. Luthers reformatorische Ethik [iii]

28.04.2020, Thomas Lang, M.A.: »Denn er predigte und lernete ja selbs, das man das wort Gots sol fechten lassen«. Die Auseinandersetzungen im Wittenberger Allerheiligenstift in der frühen Reformationszeit [iv]

26.05.2020, Dr. Anke Neugebauer: Baumeisterbildnisse der Reformationszeit [v]

30.06.2020, Prof. Dr. Ernst-Joachim Waschke: Der frühe Luther als Bibelwissenschaftler zwischen Humanismus und Reformation [vi]

15.09.2020, Dr. Mario Titze: Renaissancebrunnen in Wittenberg [vii]

13.10.2020, Patrick Schiele, M.A.: Zum Besucherprofil der Leucorea in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts aus den Daten des CIV-Projektes [viii]

17.11.2020, Dr. Marianne Schröter: »… das alle Alten um der Jugend willen leben, sie zu unterweisen und aufzuziehen«. Die Bildungsinitiativen der frühen Reformation [ix]

08.12.2020, Dr. Insa Christiane Hennen: Reformation und Stadtentwicklung [x]

 

Alle Vorträge finden um 19:30 Uhr im Auditorium maximum der Stiftung LEUCOREA (Collegienstraße 62) statt. Es wird herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

Ausführliche Ankündigungen:

[i]

Eröffnungsvortrag der »Vortragsreihe aus der Forschung 2020« der Stiftung LEUCOREA am Dienstag, 28. Januar 2020, 19.30 Uhr, von Dr. Marianne Schröter im Auditorium maximum

»Freiheit – Obrigkeit – Kirche. Luthers ›reformatorische Hauptschriften‹ von 1520«

Die Reformation wurde wesentlich durch Texte initiiert und kommuniziert. Texte, die als Thesenreihen, Traktate, Predigten oder Flugschriften direkt bei ihren Adressaten bzw. Widmungsträgern Resonanz erzeugten oder – wesentlich häufiger – durch Kopien, Drucke und Wiederabdrucke eine Wirkung weit darüber hinaus entfalteten und Auflagenhöhen erreichten, die bislang unbekannt waren. Martin Luther selbst stand von Beginn an im Mittelpunkt dieses Publikationsnetzes. In das Jahr 1520, dessen wir in der Reihe der laufenden Jubiläen mit der diesjährigen Vortragsreihe gedenken, fallen mehrere wichtige Schriften aus seiner Feder. Mitten im sog. Römischen Prozess stehend, also zwischen der Übersendung der Bannandrohungsbulle »Exsurge Domine« im Juni und dem Ablauf der Widerrufsfrist im Dezember 1520, verfasste Luther vier Traktate, die in der Forschung auch als ›Lutherische Hauptschriften‹ bezeichnet werden: Einer kurzgefassten Ethik, dem »Sermon von den guten Werken« vom Juni 1520, folgte im gleichen Monat mit der Schrift »An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung« Luthers Appell an die weltliche Obrigkeit, sich dringend erforderlicher kirchlicher und sozialer Reformen anzunehmen. Unter dem Titel »De captivitate Babylonica ecclesiae«/»Über die babylonische Gefangenschaft der Kirche« greift Luther dann im Sommer 1520 direkt die Missstände in Klerus und Papsttum an und revidiert die traditionelle Sakramentslehre. Der im Oktober 1520 veröffentlichte Traktat »Freiheit eines Christenmenschen«, mit dem Luther aus seiner theologischen Erkenntnis der Rechtfertigung allein aus Gnade die These individueller Glaubensfreiheit entwickelte, wurde besonders breit rezipiert und hat wesentlich zur Firmierung eines neuzeitlichen Freiheitsbegriffes beigetragen.

Der Vortrag der systematischen Theologin und Geschäftsführerin der Stiftung LEUCOREA, Dr. Marianne Schröter, will Luthers Schriften des Jahres 1520 nach Aufbau und Leitgedanken vorstellen sowie die Kontexte ihrer Entstehung und Rezeption nachzeichnen. Mit diesem Abend wird die diesjährige Vortragsreihe der Stiftung LEUCOREA eröffnet, die sich unter dem Rahmenthema »Reformation und Gesellschaft. Die Herausbildung protestantischen Selbstverständnisses« in zehn Vorträgen der frühen Wittenberger Reformation und ihrer Formierung in der Gesellschaft widmet. Zum Eröffnungsvortrag wird herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

[ii]

Sind wir alle Hussiten? Jan Hus im Blick der frühen Reformation

Vortrag von Eike Hinrich Thomsen (Leipzig) im Rahmen der Reihe aus der Forschung 2020 »Reformation und Gesellschaft. Die Herausbildung protestantischen Selbstbewusstseins« am Dienstag, 25. Februar 2020, 19.30 Uhr im Auditorium maximum der Stiftung LEUCOREA (Collegienstraße 62)

Wie die meisten seiner Zeitgenossen hielt Martin Luther den 1415 verbannten Theologen Jan Hus bis zum Beginn der Reformation für einen Ketzer. Erst mit der Leipziger Disputation von 1519 sollte sich diese Sichtweise ändern. In Leipzig bekannte sich Luther zum ersten Mal zu Hus und dessen Ideen. Diese verteidigte er gegen den Vorwurf der Irrlehre. Bereits im Frühjahr 1520 schrieb er begeistert an Georg Spalatin: »Kurzum: wir sind alle Hussiten gewesen ohne es gewusst zu haben.«

Fortan begann Martin Luther, Jan Hus als seinen Vorläufer und einen Märtyrer des christlichen Glaubens zu betrachten. Die Gegner des Wittenbergers hingegen sahen in diesem Bekenntnis zu Hus einen klaren Beweis für Luthers Häresie. Doch welche Gründe hatte Luther, dass er innerhalb kürzester Zeit seine Sicht auf den böhmischen Theologen fundamental änderte? Wie wirkte sich dies auf die frühe Reformationszeit – insbesondere das Selbstverständnis der reformatorischen Bewegung – aus? Und wie blickten andere Zeitgenossen der Reformation auf Hus?

Neben einem kurzen Überblick über das Leben und Wirken von Jan Hus wird der Vortrag diesen Fragen nachgehen und beleuchten, welche Rolle der böhmische Theologe in den Auseinandersetzungen der frühen Reformationszeit spielte. Der Referent, Eike Hinrich Thomsen, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchengeschichte der Theologischen Fakultät Leipzig und arbeitet im Zuge seines Dissertationsprojektes über die Rezeption von Johannes Hus in der Frühen Neuzeit.

Zum Vortrag wird herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

 

[iii]

Der »Sermon von den guten Werken« von 1520. Luthers reformatorische Ethik[1]

 

Wittenberg, im März 1520: Der Wittenberger Theologieprofessor Martin Luther ist eifrig an der Arbeit. In diesen Tagen vor 500 Jahren entwirft er eine christliche Ethik, die mit den bis dahin geltenden Überzeugungen brechen wird und bis heute nachwirkt.

Einen Monat zuvor hatte es noch nicht danach ausgesehen. Denn als ihn Georg Spalatin im Februar nach dem Sermon von den Guten Werken fragte, zeigte Luther kein Interesse, sich dazu an den Schreibtisch zu setzen. Er erinnere sich nicht, so erklärte Luther, eine solche Schrift zugesagt zu haben. Außerdem bestünde bei der Menge der Schriften, die er bereits herausgebracht habe, die Gefahr, dass er mit weiteren Büchern die Käufer ermüden würde. Einerseits spricht aus solchen Zeilen bereits der Bestsellerautor, der stets den Markt im Blick hat. Andererseits war Luther tatsächlich nicht untätig gewesen. Neben einem eben erschienenen Trostbuch für den erkrankten Kurfürsten stand kleines Büchlein über die Beichte kurz vor der Veröffentlichung. Beide waren im Austausch mit Spalatin entstanden. Kein Wunder, dass Luther den Überblick über die noch versprochenen Werke verloren hatte. Freilich, kurze Zeit später kehrte die Erinnerung zurück.

Während bereits Mitte April die ersten Seiten unter der Druckerpresse lagen, berichtete Luther Spalatin Anfang Mai, dass der Umfang des Buches weiter zunehme. Das bedeutet, dass der Druck parallel zum Schreiben erfolgt sein muss. Wissentlich oder nicht orientierte sich Luther damit an einem Vorschlag des flämischen Universalgelehrten Joachim Sterck van Ringelberg, einem Zeitgenossen Luthers. In einer Anleitung zum Bücherschreiben hatte dieser erklärt, dass man dem Buchdrucker, noch bevor das erste Blatt fertiggestellt sei, ein Buch zusagen solle. So müsse man täglich so viel schreiben, wie zum Druck notwendig sei. Auf diese Weise sei man gezwungen, das angefangene Buchprojekt zu vollenden, „es sey dir lieb/ oder leyd“, da einem der Drucker stets im Nacken sitze. Dieser Vorschlag sei allerdings nur dann gut auszuführen, wenn man genügend Material bei der Hand habe, aus dem man schöpfen könne.

Luther hatte seine Vorräte offensichtlich im Kopf angelegt, wie eine Notiz im Februar 1520 an Spalatin nahelegt, in der er schrieb: „Ich habe gewiss eine schnelle Hand und ein flinkes Gedächtnis, sodass, was ich schreibe, mir mehr herausfließt, als dass ich es hervorbringen müsste [...].“

Bereits Ende Mai schloss Luther das Buch ab. Noch 1520 erschienen ganze acht Ausgaben, bereits 1521 die erste lateinische Übersetzung der Schrift. Bis 1525 gab 13 deutsche und drei lateinische Nachdrucke.

Die Entstehungsgeschichte des Sermons zeigt damit viele Merkmale, die sich durch das schriftstellerische Wirken Luthers ziehen: Der intensive Austausch mit anderen Anhängern der Reformation, der zur eigenen Tätigkeit erst anregt, das anlassgebundene Schreiben, die unglaubliche Produktivität des Schreibens. Ohne das Wittenberger Gelehrtennetzwerk würden wir heute wohl einige der wichtigsten Schriften missen (noch im selben Jahr folgten u.a. die heute als „Hauptschriften“ bekannten Werke „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, „An den christlichen Adel deutscher Nation“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“).

 

In einer der ersten Biographien über Luther schrieb der Autor, der Joachimsthaler Pfarrer Johann Mathesius: „In diesem Jahr erschien auch das christliche Buch ‚Von den guten Werken‘, daraus ich [...] den Anfang des Christentums im sechsundzwanzigsten Jahr, Gott sei Lob, erstmals gelernt habe.“

Was ist dieser Anfang des Christentums, der sich aus dem Sermon lernen lässt, und der der Schrift solchen Erfolg verschaffte?

Ein „Sermon“ ist eigentlich eine Predigt. Und so ist auch Luthers Schrift konzipiert. Sie geht die einzelnen Abschnitte der 10 Gebote entlang. Entsprechend der üblichen Anordnung der Gebote auf zwei „Tafeln“ (Gebote 1-3 und 4-10), wobei die ersten drei das Verhältnis des Gläubigen zu Gott, die anderen aber das Verhältnis der Menschen untereinander beschreiben, teilt sich auch Luthers Buch in zwei Hauptteile mit einmal drei und einmal sieben Teilkapiteln. Allerdings ist zu beachten, dass diese Kapitel nicht gleich aufgeteilt sind. Der Umfang eines jeden Kapitels nimmt immer weiter ab, bis schließlich das neunte und zehnte Kapitel nur noch einen Schlussabsatz bilden. Das erste Kapitel nimmt dagegen nicht nur den meisten Textumfang ein, es beinhaltet auch alle Grundlagen, die dann im Rest der Schrift beispielhaft an den anderen Geboten erläutert werden. Die Ausgangsfrage formuliert Luther in der Vorrede so: „Für diesmal habe ich nur erklären wollen, wie wir den Glauben in allen guten Werken üben, gebrauchen und das vornehmste Werk sein lassen sollen.“[2]  Damit einher geht eine Relativierung allen menschlich-ethischen Handelns, denn: „In diesem Glauben werden alle Werke gleich.“ Damit ist das einzige wirklich „gute Werk“ der Glaube. Das wird besonders deutlich in einer an Mt 16,26[3] erinnernden Formulierung Luthers:

„Was hülfe es doch, wenn der Mensch allerlei Gutes täte, nach Rom und zu allen heiligen Stätten liefe, allen Ablass erwürbe, alle Kirchen und Stifte baute, wo er hier an dem Namen und der Ehre Gottes schuldig gefunden würde, dass er dieselben zum Schweigen gebracht und verlassen habe und sein Gut, seine Ehre, Gunst und Freunde höher geachtet hätte als die Wahrheit (die Gottes Namen und Ehre selber ist)?“[4]

Zum Erfolg führte somit die provokative Neuausrichtung der Frage danach, wodurch sich Menschen Gott nähern könnten. Bisher hatte man vernommen, dass dazu die Mitwirkung des Menschen durch seine Werke die Voraussetzung sei. Die Wahl der Werke sei keineswegs egal, im Gegenteil, sie sei der Hauptpunkt. Noch der Humanist Erasmus von Rotterdam konnte Jesus Christus als einen Lehrer auf dem Weg zur ethischen Vollkommenheit begreifen.

Dagegen erklärte Luther, dass das ethische Handeln nichts zum Seelenheil beitragen könne. Jesus sei kein vorbildhafter Lehrer auf dem Weg zur Vollkommenheit. Nicht, wie man sich verhalte, sei entscheidend. Stattdessen zähle das Vertrauen darauf, dass Jesus Christus wirklich, wie es die Bibel bezeuge, für einen jeden Einzelnen gestorben und auferstanden sei. In einer Gesellschaft, in der man aus Angst vor einem drohenden Strafgericht Gottes, bei dem das eigene Verhalten aufgewogen würde, versuchte, so viele gute Taten wie möglich anzusammeln, boten solche Überlegungen eine ungeheure Gewissenserleichterung. Die Antwort Luthers auf die alte Frage, was das Gute ist und wie man es tun soll, lautete: Es ist nicht das, wo ich meinen eigenen Vorteil suche (sei es vor Gott oder Menschen), oder wo ich Gott zufrieden stelle, sondern wo ich meinen Mitmenschen zu Hilfe komme. Ein „Gutes Werk“ könnte demnach auch die gewissenhafte Ausübung des eigenen Berufs sein. Damit hatte Luther am Ende des kurzen Buchs, welches er vor 500 Jahren verfasste, einerseits festgehalten, dass nicht der Mensch, sondern nur Gott allein gut sein könne. Andererseits trug er zur Entwicklung einer Ethik des Berufs bei, deren Nachwirkungen, wie zum Beispiel die Auffassung, dass man auch krank noch zur Arbeit zu gehen habe, zwar heute noch allenthalben sichtbar sind, wohl aber wenig mit Luthers ursprünglichem Anliegen zu tun haben.

[1] Die folgenden Ausführungen stellen eine Zusammenfassung des am 24.03.2020 vorgesehenen Vortrags dar, der aufgrund der notwendigen Veranstaltungsabsagen im Frühjahr 2020 zunächst entfallen musste. Eine gekürzte Version ist als Beitrag am 24.03. in der Mitteldeutschen Zeitung erschienen.

[2] Übertragung T.P.

[3] „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele? Oder was kann der Mensch geben, womit er seine Seele auslöse?“ (Übers.: Lutherbibel 2017)

[4] Übertragung T.P.

 

 

[iv]

„Er predige und lehre ja selbst, dass man das Wort Gottes soll fechten lassen“ – Martin Luther und die Reform der Messen in der Wittenberger Schlosskirche 1519–1525[1]

Martin Luther konnte und wollte nicht zustimmen! Am 18. August 1519 hatte er einen Entwurf zu einer neuen Messstiftung vom kurfürstlichen Hofkaplan Georg Spalatin erhalten, der allem widersprach, an was er glaubte. Der sächsische Kurfürst wollte eine weitere Messe im Allerheiligenstift an der Wittenberger Schlosskirche stiften. Zwei Kapläne und acht Sänger sollten in einem Schichtsystem jede Woche von Donnerstag bis Samstag von der „Heilsamen Betrachtung der bitteren Leiden Christi“ singen und predigen. Orientiert an der Osterliturgie liefen die Messen kontinuierlich zum Teil bis um 2 Uhr in der Nacht.

Selbst die Wittenberger Stiftsherren hatten vorsichtige Zweifel angemeldet. Schon jetzt war es kaum möglich das tägliche Programm abzuhalten, ohne sich mit Gesang, Predigt und Orgel ins Gehege zu kommen: die Hochmesse am Großen Chor, die Mariengottesdienste am Kleinen Chor, die an beiden Chören gesungenen sieben Tagzeiten, Früh- und Schläfermessen, Salve- und Regina-Coeli-Gesänge, die täglich gelesenen Messen für die Tagesheiligen, die wöchentlichen Messen für die Heilige Anna, für den Wahren Leichnam, das Heilige Kreuz und die umfangreichen Seelmessen für die Vorfahren des Kurfürsten etc. – Das Gotteshaus war gut ausgelastet! Dennoch stimmten die Geistlichen der Einrichtung der neuen Stiftung zu.

Luther zweifelte grundlegend an Sinn und Zweck derartiger Messen. Für ihn stellte die ununterbrochene und gedankenlose Abhaltung der Messe, deren Sinn in Frage: das Hineinversetzen in die Leiden Christi. Wem sollten die Messen nutzen, wenn in der Nacht kein Gläubiger anwesend war und die Geistlichen nur müde und routiniert ihr Programm abspulten? Hinzu kam, dass Luther um die allzu weltlichen Probleme bei der Durchführung von Messen wusste.

Selbst einige Stiftsherren hatten gegenüber den fürstlichen Räten geklagt, dass die Chorschüler des Stifts „wüst kinder seyn“, die dringend eine Aufsicht benötigten. Auch die erwachsenen Sänger seien nicht besser, unter ihnen war es sogar zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen. Die Motive einiger Stiftsherren erscheinen nicht minder fraglich: Ihre Messen lasen Kapläne und Vikare, den Lohn für die Anwesenheit und die Opfergelder beanspruchten sie für sich allein. Besonders schlimm trieb es der Prokurator des Großen Chors (Benedikt Zernigal). Von ihm hieß es, er überfahre die anderen Stiftsherren mit Worten, komme und gehe, wie es ihm passe, halte keine seiner gestifteten Messen, ziehe „gewonlich alle nacht vol und doll“ durch die Stadt und kehre oft erst nach zwei Uhr zurück.

Wie konnte man erhoffen, dass die nächtliche Messlesung solcher Geistlicher etwas zur Seligkeit beitrug? Luther lehnte die neue Messstiftung in dieser Form ab. Die Priester sollten Zeit zur Konzentration und inneren Andacht erhalten, statt nur der äußeren Form zu genügen.

Damit stellte er sich erneut gegen das kostspieligste religiöse Bekenntnisprojekt seines Landesherrn Friedrichs III. von Sachsen. Seit Jahren überstiegen die Kosten des Wittenberger Stifts (etwa 2500 Gulden) die Einnahmen von den Gläubigen (etwa 350-400 Gulden) um ein Vielfaches. Es mussten 81 Stiftsherren, Kapläne, Vikare, Chorsänger und Chorknaben versorgt, Wachs und Messwein gekauft werden. Hinzu kamen die Ausgaben für den Bau und die Ausstattung der Schlosskirche: 1519 verwahrte das Stift 174 silberne und vergoldete Reliquiare und Monstranzen, 26 Altartafeln und einige Dutzend weitere Bildwerke, 162 liturgische Gewänder zum Teil mit Perlen bestickt und aus Samt, Damast und Arras, 108 seidene, teilweise mit Bildmotiven versehene Altarvorhänge, 87 Messingleuchter, 29 silberne Kelche, zwei Weichraufässer, Weihwasserkessel etc. Der Gold- und Silberglanz der Ausstattung sollte die religiöse Bedeutung des Stifts sichtbar machen.

Daher verwundert es nicht, dass der Kurfürst Luthers Einwand überging und seine neue Stiftung einrichten ließ. Noch bei seinem letzten Aufenthalt in Wittenberg im Juni und Juli 1521 bedachte der Kurfürst die nun 93 Geistlichen und Sänger der drei Stiftungen in der Schlosskirche mit Geldgeschenken. Er stiftete sogar noch zwei weitere Messen jeden Donnerstag und Samstag zu Ehren Aller Heiligen und der Himmelfahrt Marias. Dies konnte Martin Luther nur verdrießen. Er griff seit 1520 in zahlreichen Schriften die Abhaltung von sogenannten ‚Privat- oder Winkelmessen‘ als unchristliche Praxis an.

Doch Luthers Einfluss wuchs. Der altgläubige Stiftspropst Henning Göde war 1521 verstorben und mit dem neuen Propst, Justus Jonas, stand nun ein Lutheranhänger an der Spitze des Stifts. Dennoch bildete die Mehrheit der Stiftsherren in der Wittenberger Bewegung 1521/22 einen Gegenpol zu den stürmisch drängenden Reformern in der Stadtkirche. Sie konnten sich dabei auf den Schutz des Kurfürsten verlassen. Selbst Luthergegner wie Herzog Georg von Sachsen bemerkten, dass das Stift im Schloss von den Wittenberger Reformen wie der Entfernung der Bilder verschont blieb.

Doch der äußere Druck auf das Stift ließ auch nach der Rückkehr Luthers von der Wartburg nicht nach. An Weihnachten 1522 störten Jugendliche die Messen im Allerheiligenstift. Sie zerstörten Kerzen und tranken den Messwein. Ein als Geistlicher verkleideter Störenfried verspottete und beleidigte den Messe haltenden Geistlichen (Otto Beckmann). Im März 1523 wurde deutlich, dass das Stift auch intern gespalten war. Der neue Propst Jonas predigte vor seinen Mit-Stiftsherren gegen das „geplerre“ in seinem Gotteshaus, womit er die gesungenen und gelesenen Privat- und Seelmessen meinte.

Luther versuchte nun gemeinsam mit dem Propst,  dem Hofkaplan Spalatin und dem von ihm eingesetzten Pfarrer Johannes Bugenhagen das Stift endgültig auszuschalten: Es sei ein „Bethaven“ an dem mit „Götzendienst, päpstlichen Missbräuchen und unchristlichen Zeremonien“ der „Kult der gegen das Evangelium stritt“, heißt es in Luthers Briefen und Predigten. Er drohte dem Stift im August 1523 – papstgleich – mit einem Bann und erreichte damit sogar die Abschaffung der privat gestifteten Messen für Verstorbene.

Vom Kurfürsten fing sich Luther dafür einen Rüffel ein: Er solle sich an die kaiserlichen Mandate halten und nichts an den Zeremonien ändern, auch keinen weiteren Aufruhr stiften. Jene Stiftsherren, die mit der statutenmäßigen altgläubigen Praxis nicht einverstanden seien, sollten ihr Amt niederlegen. Dies taten in der Folge einige von ihnen. Andere hatten hingegen wegen Anfeindungen Luthers die Stadt verlassen hatten, zwei waren verstorben, einer außer Landes, vier Kaplanstellen waren unbesetzt. Der Neuen Messstiftung waren die Priester davongelaufen, dem Kleinen Chor erging es ähnlich. Der Personalmangel machte es bald unmöglich, die vom Kurfürsten geforderten Messen abzuhalten.

Hinzu kam, dass Luther nicht locker ließ. Nachdem er an Ostern 1524 gegen die Praxis gepredigt hatte, dass altgläubige Wittenberger im Allerheiligenstift das Abendmahl in einer Gestalt erhalten konnten, drangen im April Studenten in die Schlosskirche ein. Sie rissen Vorhänge ab, stahlen Lichter, beschädigten das geschnitzte und goldverzierte Ostergrab und überzogen den Leiter und letzten Angehörigen des Kleinen Chors (Christoph Blanck) mit Schmähworten.

Im November 1524 eskalierte die Situation letztmalig. Luther wetterte von der Kanzel aus mehrfach gegen den Messkanon und die Abendmahlspraxis in der Wittenberger Schlosskirche: Die Messen seien „antichristliche Abgötterei“ und zeugten vom „teuflischen Wesen“ des Stifts. Die verbleibenden altgläubigen Stiftsherren fürchteten, nachdem Luther sie derart „ausgeschrien“ hatte, nächtliche Besuche von dessen Anhängern. Sie hatten sich nicht getäuscht: Bald schon flogen Steine in die Fenster des Dekans. Auch Rat, Universität und Pfarrer traten ihnen offen entgegen und drohten mit dem Bann.

Der Kurfürst ließ Luther mitteilen, dass er sich an das halten solle, was er selbst lehre und predige: Wenn Gottes Wort allein wirken würde, dann würde es die Oberhand gewinnen, wenn Gott dies wünsche. Er solle von den Bedrohungen der Stiftsherren absehen und sich mit dem Erreichten zufrieden geben. Die Wittenberger Räte des Kurfürsten – beides Lutheranhänger – verschleppten die Nachricht. Sie sei verloren gegangen, teilten sie nach zwei Wochen auf Anfrage dem Kurfürsten mit. Die Stiftsherren standen so allein gegen Stadt, Pfarrgemeinde und Universität, denn zu einem Einschreiten des Kurfürsten kam es nicht mehr. Nachdem Friedrich der Weise am 5. Mai 1525 in Lochau (Annaburg) verstorben war, bestimmten Martin Luther, Philipp Melanchthon und Georg Spalatin unwidersprochen die liturgischen Details seiner Begräbnisfeier in der Wittenberger Schlosskirche.

 

 

Literatur:

Buchwald, Georg: Zum Streite Luthers mit den Wittenberger Stiftsherren 1523–1524, in Theologische Studien und Kritiken 56 (1884), S. 562-577.

Bünz, Enno/Kühne, Hartmut (Hgg.): Alltag und Frömmigkeit am Vorabend der Reformation in Mitteldeutschland. Wissenschaftlicher Begleitband zur Ausstellung „Umsonst ist der Tod“ (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 50), Leipzig 2015.

Fechter, Daniel Albrecht: Bonifacius Amerbach, in: Beiträge zur Vaterländischen Geschichte, herausgegeben von der historischen Gesellschaft zu Basel 2 (1843), S. 167-229.

Gess, Felician: Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Bd. 1: 1517-1524, Leipzig 1905.

Israël, Friedrich: Das Wittenberger Universitätsarchiv, seine Geschichte und seine Bestände. Nebst den Regesten der Urkunden des Allerheiligenstiftes und den Fundationsurkunden der Universität Wittenberg, Halle (Saale) 1913

Krentz, Natalie: Auf den Spuren der Erinnerung. Wie die „Wittenberger Bewegung“ zu einem Ereignis wurde, in: Zeitschrift für Historische Forschung 36 (2009) H. 4., S. 565-595.

Krentz, Natalie: Ritualwandel und Deutungshoheit: die frühe Reformation in der Residenzstadt Wittenberg (1500–1533), (Spätmittelalter, Humanismus, Reformation – Studies in the Late Middle Ages, Humanism and the Reformation 74), Tübingen 2014.

Meissner, Johannes: Descriptio ecclesiae collegiatae omnium sanctorum Wittenbergensis, eiusque fundatio, jura, privilegia et ornatus, quae adhuc extant, Wittenberg 1668.

Müller, Nikolaus/Pallas, Karl: Urkunden das Allerheiligenstift zu Wittenberg betreffend, 1522–1526, aus dem Nachlass hrsg. von Karl Pallas, in: Archiv für Reformationsgeschichte 12 (1915), S. 1-46, 81-131.

Müller, Nikolaus: Die Wittenberger Bewegung 1521 und 1522. Die Vorgänge in und um Wittenberg während Luthers Wartburgaufenthalt. Briefe, Akten und dergleichen Personalien, Leipzig 21911.

Schirmer, Uwe: Die finanziellen Grundlagen der Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena im Vergleich (1409–1633), in: Speer, Christian/ Michel, Stefan (Hgg.): Georg Rörer (1492–1557). Der Chronist der Wittenberger Reformation (Leucorea-Studien zur Geschichte der Reformation und der Lutherischen Orthodoxie 15), Leipzig 2012, S. 75-104

Wentz, Gottfried: Das Kollegiatstift Allerheiligen in Wittenberg, in: Bünger, Fritz/ Wentz, Gottfried (Bearb.): Das Bistum Brandenburg, Teil 2 (Germania Sacra, 1. Abteilung, 3, 2: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg), Berlin 1941, S. 75–164.

 

 

Quellen:

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 154 – Mess-Stiftungen, Personal, Reliquieninventar und Totenmessen im Allerheiligenstift in Wittenberg 1516–1518

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 158 – Mess-Stiftungen im Allerheiligenstift in Wittenberg 1506–1519

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 159 – Schriften zum Einkommen, den Statuten und den ‚Gebrechen‘ des Wittenberger Allerheiligenstift 1509–1518

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 178 – Schriften die Wahl Nikolaus Amsdorfs als Dechanten des Stifts betreffend

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 181 – Bericht Hans von Taubenheims über das Allerheiligenstift 1524

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 200 – Verzeichnis des Einkommens und der ‚Gebrechen‘ des Wittenberger Allerheiligenstifts 1517/20

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 201 – Zusammenstellung der Messen im Wittenberger Allerheiligenstift vor 1519

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 216 – Schriften das Wittenberger Heiltum betreffend 1522/23

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 204 – Listen der in der Universität und am Allerheiligenstift Wittenberg angestellten Personen 1519/20

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 213 – Inventar des Zierrats der Schlosskirche vor 1515 und Bildinventar der Reliquiare der Schlosskirche

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 222 – Schriften neue Stiftungen an der Wittenberg Schlosskirche betreffend 1519–1520

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 234 – Schriften die Unterhandlungen Hans von Taubenheims und Fabian von Feilitzsch mit dem Stift betreffend

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. O 236 – Verhandlungen Hans Gräfendorf und Hans von Dölzig über den Zustand von Stift und Universität Wittenberg 1525

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. Aa 2244 – Briefe Hans von Taubenheims an den sächsischen Kurfürsten 1523–1525

LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. Bb 5712 - Fürstliche Hoflager zu Wittenberg 1521

 

 

[1] Die folgenden Ausführungen stellen eine am 28. April 2020 in der Mitteldeutschen Zeitung erschienene Zusammenfassung des am 28.04.2020 vorgesehenen Vortrags dar, der aufgrund der notwendigen Veranstaltungsabsagen im ersten Halbjahr 2020 entfallen musste.

 

[v]

Baumeisterbildnisse der Reformationszeit[1]

 

Als Ausdruck des Stolzes auf das vollendete Werk und zugleich als Zeugnis ihrer Autorschaft dienen Architekten bis heute Bauinschriften. Seit dem Spätmittelalter signierten die damals Werk- und Baumeister Genannten ihre Bauten auch mit ihren Steinmetzeichen, die sie in Wappenschilden anbrachten. In Wittenberg hat sich ein solches Meisterzeichen u. a. im Scheitel des sog. Katharinenportals am Lutherhaus von 1540 erhalten. Eine Künstlersignatur, in dem der steinmetzisch ausgebildete Meister auch seine bildhauerischen Fähigkeiten unter Beweis stellte, war das Baumeisterbildnis. Die frühesten, jedoch noch recht seltenen Beispiele im deutschen Sprachraum entstanden im ausgehenden 12. Jh. Bei diesen, der Romanik verpflichteten Bauplastiken handelt es sich zumeist um kleine Konsolfiguren oder Büsten, die an Gewölbeanfängern oder -rippen, also an unauffälligen Orten, angebracht wurden. Mehrheitlich halten diese Figuren ein Winkelmaß oder Zirkel zur Kennzeichnung des Berufsstandes, manchmal auch einen Meißel und Knüpfel, in den Händen. In der Gotik werden repräsentablere Anbringungsorte gewählt, was auf das neu gewonnene Ansehen der Werkmeister als Schöpfer großer Kathedralen zurückzuführen ist. Ein namhaftes mitteldeutsches Beispiel ist die Konsolfigur des sog. Meisters Bonensack am südwestlichen Vierungspfeiler des Magdeburger Domes aus der Mitte des 13. Jh.

Mit dem Renaissancehumanismus und Albrechts Dürers ersten autonomen Künstlerportraits setzen sich nach 1500 völlig neue Darstellungsformen durch. Der gesellschaftlich anerkannte, mit Arithmetik und Geometrie vertraute Werkmeister verbildlicht sich nicht mehr nur als Trägerfigur einer Gewölbekonsole, sondern als selbstbewusster Schöpfer seines Werkes in großen Relieftafeln, Schlusssteinen, Brüstungsfeldern etc. In manchen szenischen Darstellungen stellt er sich sogar auf eine Stufe mit seinem Auftraggeber. Beispielhaft hierfür ist das sog. „Zecherrelief“ im Jagdschloss Grunewald bei Berlin, das um 1540 entstand. Es zeigt Hans Schenk und Caspar Theiss, Bildhauer und Werkmeister am Berliner Schloss, gleichberechtigt neben ihrem Dienstherrn, Kurfürst Joachim II. von Brandenburg. Gemeinsam leeren sie ein großes Fass Wein und feiern das vollendete Bauwerk.

Die tiefgreifenden konfessionellen Veränderungen in der ersten Hälfte des 16. Jh. spiegeln sich auch in Baumeisterbildnissen wider. Nur sehr wenige dieser in Stein gemeißelten Bekenntnisse zu Reformation sind bislang bekannt. Unbenommen gehört das Medaillon mit dem Bildnis des Konrad Krebs im Großen Wendelstein des Torgauer Schlosses von 1536 dazu, das prominent den Schlussstein des Treppenhausgewölbes ziert. Es besitzt die sinngemäße Umschrift: Jesus, Sohn Davids, erbarm Dich meiner, Kunz Krebs (im Alter von) 44 (Jahren). Vor dem Bibelzitat, das sich auf die Heilung eines Blinden bei Jericho bezieht (Mk 10,46-52), hat Krebs unverkennbar eine Lutherrose platziert (Abb. 1). Zusammen implizieren Bibelvers und Lutherrose die Aussage: „Ich war blind und nun sehe ich!“, womit das Baumeisterbildnis im Gewölbe quasi den Schlusspunkt in das protestantische, vom sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich, gen. der Großmütige, beauftragte Bildprogramm des Wendelsteins setzt.

Abb 1 Bildnis des Konrad Krebs im Torgauer Wendelstein_Foto Anke Neugebauer

Auch Fürst Wolfgang von Anhalt, gen. der Bekenner, erlaubte seinem Architekten Andreas Günther am 1538 vollendeten Wolfgangbau in Bernburg einen ausgefallenen Anbringungsort für sein Baumeisterbildnis. An der weithin sichtbaren Laufgangbrüstung des Baus befand sich einst eine großformatige Relieftafel mit einer ausgefallenen Szenerie. Dargestellt ist ein von verschiedenen Angreifern attackiertes „Glaubensschiff“, das von einer brennenden Stadt in friedliche Gestade segelt. Versinnbildlicht ist hier die Auseinandersetzung der jungen protestantischen mit der katholischen Kirche. Selbstbewusst hat Andreas Günthers sein Bildnis am unteren Bildrand platziert und zwar auf der richtigen Seite, die die evangelisch-lutherische Glaubenslehre symbolisiert (Abb. 2).

Abb 2 Bildnis Andreas Günthers vom Bernburger Wolfgangbau_Foto Anke Neugebauer.

 

[1] In der LEUCOREA-Vortragsreihe: „Reformation und Gesellschaft. Die Herausbildung protestantischen Selbstbewusstseins“ war für den 26. Mai 2020 ein Vortrag von Dr. Anke Neugebauer, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der LEUCOREA Wittenberg, geplant, der aufgrund der Corona-Krise ausfallen muss, zu gegebener Zeit aber nachgeholt wird. Dieser Kurzbeitrag bietet einen Einblick, er wurde auch in der Mitteldeutschen Zeitung veröffentlicht.

 

 

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