Satzung

Die Stiftung LEUCOREA ist durch Beschluß der Landesregierung vom 26.4.1994 errichtet worden. Die wichtigste Rechtsgrundlage für ihre Arbeit ist ihre Satzung.

Diese regelt vor allem den Stiftungszweck, die Stiftungsorganisation und den Umgang mit dem Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen besteht hauptsächlich aus den Gebäuden des ‚Fridericianum‘, das unmittelbar der Erfüllung der Stiftungszwecke dient. Einige der Grundstücke in der näheren Umgebung Wittenbergs, welche in früheren Jahrhunderten zu den Pfründen der Universität Wittenberg gehörten, sind nach der Errichtung der Stiftung auf die LEUCOREA übertragen worden. Sie sind zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet und tragen mit ihren Erträgen in bescheidenem, aber spürbarem Umfang zur Finanzierung der Stiftungsaufgaben bei. Der laufende Haushalt der Stiftung wird je etwa zur Hälfte aus eigenen Einnahmen und aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen-Anhalt getragen. Die LEUCOREA steht unter der Stiftungsaufsicht des Wissenschaftsministeriums, heute: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.